Unterschätzte Gefahr: Netzteil von Temu-Schnäppchen explodiert – wer haftet nun?

  • Mai 19, 2025

Onlinemarktplätze wie Temu bieten Mode und Technik zu Schnäppchenpreisen. Ein Kunde in der Schweiz hat nun erlebt, wie riskant solche Billigkäufe sein können.

Es war ein klassisches Schnäppchen bei den chinesischen Handelsplattformen: Für kleines Geld hatte ein Schweizer einen Beamer bei Temu gekauft. Schon kurz nach der Inbetriebnahme dann der Schock: „Es gab einen lauten Knall“, berichtet der 57-Jährige dem Schweizer Fernsehen. Dabei kam der Mann noch glimpflich davon – und das in mehrerlei Hinsicht.

Obwohl ein Teil der Ummantelung des Netzteils durch die Explosion knapp zwei Meter weit durch die Luft geschleudert worden sei, habe er nur einen Kratzer am Arm davongetragen, erzählte der Schweizer. Auch die Wohnung sei unbeschädigt geblieben. Wäre es zu schweren Verletzungen oder einem Brand gekommen, hätte der Mann vor größeren Problemen gestanden: Wer in diesem Fall haftet, ist nämlich hoch kompliziert.

Temu ist kein Onlinehändler

Das liegt am ungewöhnlichen Aufbau der Plattform. Temu versteht sich nämlich nicht als Händler – sondern nur als Vermittler. Die Kunden kaufen die Ware zwar auf Temu, aber nicht bei Temu. Stattdessen werden sie direkt mit den meist in China sitzenden Herstellern verbunden, von denen sie die Ware dann erstehen. Das hat finanziell einen klaren Vorteil: Weil man die Produkte nicht über Zwischenhändler kauft, zahlt man quasi den Einkaufspreis – und kann entsprechend Geld sparen.

Allerdings hat der Aufbau auch rechtliche Konsequenzen: Denn erwirbt man die Ware direkt in China, ist man rechtlich gesehen auch ihr Importeur – und damit verantwortlich für ihre Sicherheit, wie Verbraucherschützer erklären. „Achten Sie unter anderem bei Spielzeug, Elektrogeräten und Produkten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, auf entsprechende Kennzeichnungs- und Sicherheitszeichen“, warnt etwa die Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Am wichtigsten ist dabei die sogenannte CE-Kennzeichnung. Mit dieser versichert der Hersteller, dass die Ware den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der EU entspricht. Allerdings ist eine CE-Kennzeichnung alleine keine Sicherheitsgarantie, so die Experten: Die Siegel werden offenbar oft gefälscht.

Der Käufer haftet

Gerade bei Elektronik kann das Fehlen einer CE-Kennzeichnung schwerwiegende Folgen haben. Weil der Käufer auch der Importeur ist, gehe die Haftung für die gekauften Produkte vom Hersteller auf den Käufer über, erklärt der „NDR“: „Löst ein an den Nachbarn verliehener Akkustaubsauger von Temu zum Beispiel beim Laden im Nachbarhaus ein Feuer aus, muss der Käufer des Gerätes unter Umständen für entstandene Schäden haften.“ Das wäre wohl auch bei dem explodierten Beamer der Fall gewesen.

Dass diese Gefahr nicht theoretischer Natur ist, zeigte eine ausführliche Untersuchung der ARD-Sendung „Marktcheck“. Dort hatte man von Temu gekaufte Elektronikgeräte vom Verband der Elektrotechnik auf ihre Sicherheit testen lassen – mit katastrophalem Ergebnis. Elf von zwölf Produkten waren demnach „auffällig“, sie entsprachen nicht den EU-Standards und bargen entsprechende Risiken.

Im Falle des nicht namentlich genannten Schweizers zeigte sich Temu allerdings betont kooperationsfreudig. Man habe eine interne Untersuchung eingeleitet, versicherte das Unternehmen gegenüber dem „SRF“. Das Produkt werde nicht weiter angeboten. Der Kunde habe sein Geld und 80 Franken (etwa 85 Euro) Entschädigung erhalten. Allerdings erst, nachdem der TV-Sender seine erste Anfrage geschickt hatte.

Quellen:SRF, Verbraucherzentrale Niedersachsen, NDR, Marktcheck

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