Zug fällt aus: Wegen Zugausfalls zu spät bei der Arbeit – was kann ich tun?

  • Mai 22, 2025

Züge haben Verspätung und auf den Straßen staut sich der Verkehr. Was verspätete Arbeitnehmer wissen sollten.

Zugausfälle und Baustellen machen es derzeit vielen Arbeitnehmern schwer, morgens pünktlich zu sein. Nicht jeder kann die Schwierigkeiten mit Gleitzeit oder Homeoffice auffangen. Was tun? 

Müssen Arbeitgeber Verständnis für Verspätungen haben, die in Zugausfällen begründet liegen? 

Nein. Denn: „Rechtlich ist die Sache eindeutig: Das sogenannte Wegerisiko liegt bei den Beschäftigten“, heißt es beim DGB. „Das heißt, sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit kommen.“ 

Kann die Verspätung Folgen für das Arbeitsverhältnis haben?

Eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung ist möglich, mahnt der DGB. Der Arbeitgeber müsse auch keinen Lohn auszahlen, wenn Mitarbeitende zu spät kommen und die Arbeit nicht nachgeholt werde. „Einzige Ausnahme sind Naturkatastrophen, da greift höhere Gewalt.“

 Was kann ich tun, wenn ich trotzdem zu spät bin?

„Falls es wirklich nicht möglich ist, den Arbeitsort in angemessener Zeit zu erreichen oder eine Bahn früher zu nehmen, sollte man den Arbeitgeber frühzeitig informieren“, rät DGB-Landeschefin Susanne Wingertszahn. Der Arbeitnehmer sollte mitteilen, dass er es nicht pünktlich schafft, die Gründe dafür angeben und auch die Zeit, wann er am Arbeitsplatz sein wird.

„Wir appellieren allerdings an Vernunft und Kulanz: Arbeitgeber sollten, wenn es irgendwie geht, Möglichkeiten schaffen, dass die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten können“, sagt Wingertszahn. „Und natürlich bei besonderen Lagen – wie der aktuellen Situation bei der Bahn – nicht gleich Abmahnungen aussprechen.“

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