Justiz: Immer weniger Urteilsverfahren vor Hessens Arbeitsgerichten

  • Juni 4, 2025

Unternehmen und Arbeitnehmer geraten manchmal in Streit, teils auch vor Gericht. Oft geht es um Kündigungen. Wie enden die meisten Verfahren?

An Arbeitsgerichten in Hessen sind im vergangenen Jahr 44 Prozent weniger Urteilsverfahren abgeschlossen worden als noch ein Jahrzehnt zuvor. Im Vergleich zu 2004 ist die Zahl sogar um 61,7 Prozent gesunken, wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden mitteilte. 

Als Urteilsverfahren bezeichnet man am Arbeitsgericht arbeitsrechtliche Streitfälle, beispielsweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 2024 sind dem Statistischen Landesamt zufolge inklusive Sozialkassenverfahren 27.114 davon vor den Arbeitsgerichten in Hessen abgeschlossen worden. 

Meist Einigung auf einen Vergleich

Ein Großteil hiervon hatte nur einen Gegenstand, am häufigsten ging es um Kündigungen. In fast zwölf Prozent der Fälle handelte es sich um Sozialkassenverfahren. Die Mehrheit der Verfahren endete 2024 mit einem Vergleich – in vielen Fällen wurde die Klage auch zurückgenommen.

Der Rückgang der Verfahrenszahl folgte einem langfristigen Trend: 2014 waren noch 48.400 Urteilsverfahren vor hessischen Arbeitsgerichten beendet worden, 2004 sogar noch 70.719. Gleichzeitig stieg die Zahl der Verfahren im kurzfristigen Vergleich zu 2023 aber um 3,4 Prozent (887 Fälle), wie die Statistiker weiter mitteilten.

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