Bundesjustizministerin stellt Regulierung von Indexmieten in Aussicht

  • Juni 5, 2025

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neben der Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt – etwa bei Verträgen mit Indexmieten oder bei möblierten Vermietungen. Diese Vorhaben seien in der Koalition „fest vereinbart“, sagte Hubig am Donnerstag im Bundestag in Berlin. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei ein „erster Schritt“, ein „Auftakt“.

Beim Thema Wohnen und beim Schutz von Mieterinnen und Mietern gebe es „einiges zu tun“, sagte Hubig. Sie nannte neben Verträgen mit Indexmiete auch die Nebenkosten und „möblierten Wohnraum, der häufig gar keiner ist“. Außerdem müsse das Bauen von neuen Wohnungen „attraktiver“ gemacht werden.

Der Bundestag beriet am Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029, den das Kabinett vergangene Woche beschlossen hatte. Die aktuellen Regeln laufen Ende des Jahres aus. 

Die Mietpreisbremse gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Die Kosten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete dann nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen.

„Es gibt keinen Zweifel mehr daran. Die Mietpreisbremse hilft, dass die Mieten langsamer ansteigen“, sagte Hubig im Bundestag. Wohnen in der Stadt dürfe „kein Luxusgut“ sein. Das gelte nicht nur in Metropolen, sondern auch in vielen mittelgroßen Städten.

mb/ilo

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