Entschädigung bei Verspätung: EU-Verkehrsminister stimmen über neue Fluggastrechte ab

  • Juni 5, 2025

Nach langem Stillstand wird in der EU wieder über eine Änderung der Fluggastrechte diskutiert. Im Zentrum der Debatte: Nach wie viel Verspätung sollten Reisende Anspruch auf Entschädigung haben?

Die Verkehrsminister der EU-Staaten wollen am Donnerstag über eine Änderung der europäischen Fluggastrechte abstimmen. Im Zentrum der Reform steht, ab welcher Verspätung, Reisende Anspruch auf Entschädigung haben. Zur Debatte steht unter anderem, ob dies nach drei, vier oder fünf Stunden Verspätung der Fall sein soll. 

Dabei zeichnet sich nach Angaben aus EU-Kreisen für keinen der Vorschläge bislang eine klare Mehrheit ab. Deutschland stellt sich in der Debatte klar gegen die Vier- und Fünf-Stunden-Vorschläge. So hatte etwa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gesagt, sie werde sich dafür einsetzen, dass Flugreisende auch weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt werden. 

Bislang Entschädigung von bis zu 600 Euro 

Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:

250 Euro für Flüge bis 1.500 km400 Euro für Flüge bis 3.500 km600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km

Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen

Zuvor hat der deutsche Lobbyverband BDL beim Institut Yougov eine Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu erhalten. Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage später zu erreichen. Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist. 

Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung auf fünf Stunden 80 Prozent der betroffenen Passagiere nicht mehr entschädigt werden würden.

EU-Parlamentarier: EU-Staaten greifen zu stark in Fluggastrechte ein 

„Der Vorschlag der Mitgliedstaaten greift zu tief in die Fluggastrechte der Passagiere ein“, so der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Im Europäischen Parlament gebe es bereits eine Position „und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen.“ Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten.

Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssten den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Nach Angaben aus dem Parlament besteht jedoch die Befürchtung, dass die EU-Staaten ein Verfahren anwenden wollen, das Verhandlungen mit dem Parlament erschweren könnte und das seit elf Jahren nicht mehr angewendet worden sei. Damit könnten neue Regeln schneller als üblich in Kraft treten.

Informationen zum Treffen

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