Geldauflagen: Über eine Million Euro aus Justiz-Verfahren für guten Zweck

  • Juni 14, 2025

Bei kleineren Delikten können Staatsanwaltschaften und Gerichte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Das Geld kommt zum Großteil sozialen Zwecken zugute. Wer bekommt was?

Der Weiße Ring, die Arbeiterwohlfahrt, die Johanniter Unfallhilfe – sie alle haben im vergangenen Jahr von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern Geldauflagen aus eingestellten Verfahren zugesprochen bekommen. In der Summe waren es 1,1 Millionen Euro für den guten Zweck, wie das Justizministerium in Schwerin mitteilte. Weitere knapp 720.000 Euro wurden demnach der Staatskasse zugesprochen. Die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte lag den Angaben zufolge etwas höher als 2023.

Bei kleineren Delikten können Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Wem das Geld zugutekommen soll, entscheiden die Staatsanwälte und Richter. Beim Oberlandesgericht in Rostock wird eine Liste mit rund 650 gemeinnützigen Organisationen geführt, aus denen sie auswählen können, so das Ministerium.

Top-Empfänger Dreikönigshospiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) erklärte, dass unter den zehn Top-Empfängern des vergangenen Jahres hauptsächlich Hospiz- und Präventionsangebote waren. Aber auch die Opferhilfe sei gestärkt worden. Das meiste Geld wurde den Angaben zufolge dem Dreikönigshospiz in Neubrandenburg mit 32.540 Euro zugesprochen. Auf Platz zwei lag der Förderverein „Kind im Krankenhaus“ Neubrandenburg mit 30.100 Euro und auf Platz drei die Verkehrswacht Wismar und Umgebung mit 26.800 Euro. 

In den vergangenen zehn Jahren sind den Angaben zufolge in Mecklenburg-Vorpommern rund 14,3 Millionen Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, davon rund 8,8 Millionen an gemeinnützige Einrichtungen. Vereine, die in die Liste für Geldauflagen aufgenommen werden wollen, sollten sich Ministerin Bernhardt zufolge an das Oberlandesgericht in Rostock wenden. Wichtig sei, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werde. Das Oberlandesgericht aktualisiere die Liste jährlich zum 1. Mai.

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