
Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Nun befasst sich ein Gericht mit der Frage.
Eine Großspende von 820 000 Euro für die Berliner CDU hat ein juristisches Nachspiel. Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich heute (9.00 Uhr) mit einer Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn gegen die Bundestagsverwaltung. Die Partei sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.
Die Verwaltung hält die Klage nach Gerichtsangaben für unzulässig. Vor Gericht wird es darum zunächst vor allem um die Frage gehen, ob eine konkurrierende Partei überhaupt verlangen kann, dass die Verwaltung einschreitet. Ob es noch am selben Tag zu einem Urteil kommt, war zunächst offen. Sonneborns Partei heißt „Die Partei“.
Berliner CDU weist Vorwurf der Einflussnahme zurück
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe im Jahr 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er für die Spenden eine Gegenleistung erwarte. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme 2023 aber zurückgewiesen, nachdem Medien die Vorgänge thematisiert hatten.
Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Ein im September 2023 von der Organisation Lobbycontrol veröffentlichtes Gutachten kam dagegen zu dem Schluss, dass die Spende „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ illegal gewesen sei.