Politik und Medien: Saar-Regierung weist CDU-Anfrage zu Pressekontakten zurück

  • Juni 3, 2025

Eine CDU-Anfrage zu Medienkontakten der Landesregierung sorgt im Saarland schon länger für Kritik. Die Saar-Regierung findet nun klare Worte.

Die saarländische SPD-Landesregierung hat die Aufforderung mehrerer CDU-Abgeordneter im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zur detaillierten Offenlegung von Medienkontakten entschieden zurückgewiesen. „Der Schutz der Pressefreiheit reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen“, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine CDU-Anfrage.

„Damit ist jede Tätigkeit medienspezifischer Informationsbeschaffung vom Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst.“ Die Landesregierung komme ihrer Informationspflicht gegenüber den Medien transparent, umfangreich und in unterschiedlichsten Formaten nach, hieß es.

Die Saar-Regierung verwies auf die Stellungnahme der Landespressekonferenz Saar, der sie sich vollumfänglich anschließe. Darin heißt es: „Die in der Anfrage geforderten detaillierten Angaben zu möglichen Treffen und deren Gesprächsinhalten würden das Vertrauensverhältnis zwischen Medien und ihren Informationsquellen erheblich gefährden.“

CDU wollte detailliert Auskunft zu Kontakten mit Journalisten

Dieses Vertrauensverhältnis sei jedoch für die Erfüllung des im Grundgesetz verankerten Auftrags der Presse unerlässlich. Vor diesem Hintergrund weise man das Anliegen, detaillierte Auskunft über mögliche Treffen und Gesprächsinhalte zu erhalten, zurück.

Die CDU-Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage zu „Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen der Landesregierung“ unter anderem gefragt: „Haben sich Ministerpräsidentin, Minister, Staatssekretäre, Regierungssprecher, Pressesprecher oder sonstige Mitarbeiter der Landesverwaltung außerhalb der wöchentlichen Treffen mit der Landespressekonferenz mit Medienvertretern getroffen?“ 

„Wenn ja, bitte diese Treffen für die Jahre 2023 und 2024 in einer Tabelle chronologisch aufführen, mit folgenden Angaben: Mitglied der Landesregierung oder Landesverwaltung, Datum, Ort, beteiligte Medienvertreter, Gesprächsinhalt und entstandene Kosten“, lautete die Aufforderung.

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