Oberster Rechnungshof: ORH: Kosteneinsparungen bei staatlichen Immobilien möglich

  • Juni 4, 2025

Die Bewirtschaftung staatlicher Immobilien kostet viel Geld. Es gebe aber Einsparpotenzial, betont der Oberste Rechnungshof immer wieder. Bisher offenbar vergeblich, kritisieren die Grünen.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) drängt die Staatsregierung zu einem ressortübergreifenden und effektiven Kostencontrolling bei staatlichen Immobilien. In einer aktuellen Vorlage für den Landtag regt der ORH mindestens eine Prüfung an, wie groß der Aufwand für eine Umstellung wäre und welche Kosteneinsparungen am Ende dadurch möglich sein könnten. Einen Einwand des Bauministeriums, wonach für die Kontrolle der Kosten für die Immobilienbewirtschaftung die jeweiligen Ressorts zuständig seien, lassen die Rechnungsprüfer nicht so ohne Weiteres gelten. 

Die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten seien im Doppelhaushalt 2024/2025 mit je 1,3 Milliarden Euro veranschlagt, heißt es in der ORH-Vorlage. „Wenn der Freistaat durch ein funktionierendes Kostencontrolling und Benchmarking nur zehn Prozent seiner Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten einsparen könnte, entspräche dies rechnerisch einem Einsparpotenzial von jährlich 130 Millionen Euro.“ Deshalb müsse die Verwaltung konkrete Kosteneinsparungen und den Aufwand dafür beziffern.

Grüne kritisieren: Nichts ist passiert

Die Grünen-Haushaltspolitikerin Claudia Köhler kritisierte, der Staatsregierung fehle noch immer ein Konzept. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe das Problem nur rhetorisch gelöst und in einer Regierungserklärung im Juni 2024 angekündigt, jedes Ministerium bekäme ein Kostencontrolling. „Passiert ist bisher nichts“, sagte Köhler – und es solle offenbar auch gar nichts passieren. 

Tatsächlich hatte der ORH schon in seinem Jahresbericht 2024 kritisiert, dass es nach wie vor an einem ressortübergreifenden Kostencontrolling fehle. Das Bauministerium erklärte in einer Stellungnahme laut ORH, dass Ausgaben im Freistaat über Haushaltsmittel gesteuert würden – und dass im Rahmen der Haushaltsfeststellung ein einheitlicher Überblick über die Kosten der Gebäudebewirtschaftung bestehe. Worauf der ORH wiederum konterte: „Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist kein Ersatz für eine aussagekräftige und umfassende Information über den wirtschaftlichen Mitteleinsatz.“ Zudem sei das Kostencontrolling eben eine ressortübergreifende Aufgabe.

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