Grüne wollen AfD-Verbotsverfahren mit Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den Weg bringen

  • Juni 9, 2025

Die Grünen im Bundestag wollen einen neuen Anlauf für ein AfD-Verbotsverfahren anstoßen – dieses Mal unter Beteiligung der Länder. „Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet“, sagten der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben).

Sie forderten Bund und Länder daher auf, „jetzt die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu schaffen“. Ein Verbotsverfahren habe zu Recht hohe verfassungsrechtliche Hürden und müsse deshalb mit der gebotenen juristischen Sorgfalt angegangen werden, sagten die beiden Innen-Experten der Fraktion. Zunächst solle deshalb eine Grundlage geschaffen werden. Dafür schlugen von Notz und Mihalic eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor.

Diese solle „in einem ersten Schritt alle in Bund und Ländern vorliegenden Informationen zusammenführen“, erklärten die beiden Grünen-Politiker. So könnten alle Verantwortlichen ein gemeinsames Vorgehen hin zu einem zügigen Verbotsverfahren erarbeiten. „Wir dürfen nicht zusehen, wie eine rechtsextreme Partei vor unser aller Augen die Demokratie zu zersetzen versucht, gesellschaftliche Spaltung vorantreibt und sich dabei von staatlichen Mitteln finanzieren lässt“, mahnten von Notz und Mihalic.

Der grüne Rechtspolitiker Till Steffen bekräftigte gegenüber den Funke-Medien, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe könne mit allen Verantwortlichen die Lage eingeschätzt und ein gemeinsames Vorgehen erarbeitet werden. „Dafür ist das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die Partei zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochstuft, ein wichtiger Baustein“, sagte Steffen.

Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als „Verdachtsfall“ führt. 

Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest. Das Gutachten fachte die Diskussion um ein Verbotsverfahren erneut an.

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