
Die AfD-Fraktion sieht ein Oppositionsrecht im Landtag beschnitten. Verantwortlich macht sie dafür den Landtagsdirektor. Die Verwaltung weist das zurück.
Thüringens Landtagsverwaltung hat den Vorwurf von AfD-Fraktionschef Björn Höcke, sie beschneide Oppositionsrechte seiner Fraktion in Untersuchungsausschüssen, zurückgewiesen. „Von einer Beschneidung der Verfahrens- oder Oppositionsrechte der Fraktionen kann …keine Rede sein“, erklärte die Landtagsverwaltung in Erfurt. Höcke hatte am Freitag angekündigt, seine Fraktion strenge eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe an. Grund sei eine nach Meinung der AfD-Fraktion gegen die Thüringer Verfassung gerichtete Amtsführung von Hopfe.
Die AfD ist neben der Linken eine von zwei Oppositionsfraktionen im Thüringer Parlament. Konkret geht es der AfD um das Recht auf Beweiserhebung, das als Minderheitsrecht die parlamentarische Aufklärungsarbeit durch die Opposition in einem Untersuchungsausschuss sicherstellen soll.
Rechtsfrage ist strittig
Die AfD-Fraktion hatte sich in ihrer Argumentation auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts berufen. Es handele sich jedoch nicht um eine Gerichtsentscheidung, sondern um eine gutachterliche Stellungnahme einer Kommission, die bereits seit Jahren vorliege, erklärte die Landtagsverwaltung. Als gutachterliche Stellungnahme hätten die Äußerungen der Kommission – anders als gerichtliche Entscheidungen – keine rechtliche Bindung.
Die Landtagsverwaltung räumte jedoch ein, dass die Rechtsfrage strittig sei. Die Untersuchungsausschüsse hätten bei ihrer Arbeit eine Verfahrensautonomie, die Kommission könnte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angerufen werden.