Gericht: Hasspost gegen Bundespräsidenten: Zu Geldstrafe verurteilt

  • Juni 16, 2025

In einem Post im sozialen Netzwerk Facebook hat ein 65-Jähriger den Bundespräsidenten derart verunglimpft, dass das Gericht die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten sieht.

Wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein Mann aus Orlamünde im Saale-Holzland-Kreis zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Der 65-Jährige hatte den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in einem Post im sozialen Netzwerk Facebook derart beschimpft, dass es „die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschritten habe“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Damit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. 

Vor Gericht hatte der Angeklagte sich eingelassen und die Urheberschaft des Posts eingeräumt, so ein Sprecher. Weil es sich beim Bundespräsidenten um ein Verfassungsorgan handle, sei das Verfahren als Staatsschutzsache eingestuft und zuständigkeitshalber am Geraer Landgericht verhandelt worden, so Gerichtssprecher Max Berzau. Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten handelt es sich laut Strafgesetzbuch um eine sogenannte Straftat der „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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